Förderung

Bildungscheck (Land NRW)

Bildungsscheck (Land NRW)

Zielgruppen des Bildungsschecks sind:

  • Beschäftigte
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Berufsrückkehrende

Weitere Konditionen:

  • Einkommensgrenze › Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 40.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- EUR betragen.
  • Betriebsgröße › Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.
  • Branche › Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
  • Anzahl › Je Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden
  • Förderhöhe ›  50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Betriebe können Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden beantragen.

Weitere Infos: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck/individueller-bildungsscheck