Förderung
Bildungscheck (Land NRW)![Bildungsscheck](https://astrid-hochbahn.de/wp-content/uploads/2018/10/Bildungsscheck.jpg)
Bildungsscheck (Land NRW)
Zielgruppen des Bildungsschecks sind:
- Beschäftigte
- Beschäftigte in Elternzeit
- Berufsrückkehrende
Weitere Konditionen:
- Einkommensgrenze › Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 40.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- EUR betragen.
- Betriebsgröße › Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.
- Branche › Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
- Anzahl › Je Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden
- Förderhöhe › 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
Betriebe können Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden beantragen.
Weitere Infos: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck/individueller-bildungsscheck